Achtermannstr. 19 - 48143 Münster
0251 - 16 25 646
info@di-muenster.de
0251 - 16 25 647

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

I. Zulassungsantrag

Durch den Zulassungsantrag verpflichtet sich der/die Antragsteller/in zur Teilnahme an den Seminaren bis zur Abschlussprüfung. Die Verpflichtung wird wirksam mit der Annahme des Antrages durch die Institutsleitung. Mit Zugang der Zulassungsbestätigung bei dem/der Antragsteller/in kommt der Vertrag zustande. Von der Einstufung in einen bestimmten Ausbildungsgrad kann die Teilnahmeverpflichtung nur abhängig gemacht werden, wenn im Zulassungsantrag ausdrücklich ein solcher Vorbehalt gemacht wurde.

Für alle Verpflichtungen aus der Teilnahmebedingungen haftet bei Minderjährigen derjenige Erziehungsberechtigte, der den Zulassungsantrag unterschrieben hat, und zwar ohne Rücksicht auf gesetzliche Vertretungsbefugnis nach bürgerlichem Recht und auch dann, wenn der/die Teilnehmer/in im Laufe der Ausbildung volljährig wird.

Mit dem Zulassungsantrag sind einzureichen: 1 Lebenslauf mit zwei Lichtbildern, 1 Kopie des Schulabgangszeugnisses.

II. Rücktritt

Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt von der Teilnahmeverpflichtung für das jeweilige Bildungsjahr nur bis zum 01.03. bzw. für im Wintersemester beginnende Teilnehmer/in bis zum 01.09. möglich. Die Einschreibgebühr verfällt beim Rücktritt.

III. Kündigung

a) Der Ausbildungsvertrag kann mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, an den die Weihnachts- und Sommerferien enden, und zwar sowohl von dem/der Teilnehmer/in als auch von der Institutsleitung gekündigt werden.

b) Besteht ein/eine Teilnehmer/in eine staatliche Abschlussprüfung nicht, so haben sowohl er als auch die Institutsleitung das Recht zur Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach der Prüfung.

c) Bei Vorliegen unvorhergesehener, zwingender Gründe kann der/die Teilnehmer/in die vorzeitige Entlassung vom Institut beantragen. Über den Antrag entscheidet die Institutsleitung unter Ausschluss des Rechtsweges. Als Begründung des Antrages gilt vor allem Krankheit, wenn dadurch die Teilnahme an der Ausbildung für mindestens 6 Wochen ununterbrochen verhindert wird. Die Antragsgründe sind durch Nachweis zu belegen, im Falle der Krankheit durch Attest des zuständigen Amtsarzts. Genehmigt die Institutsleitung den Antrag, so kann sie gleichzeitig die Unterrichtsgebühr um höchstens den Betrag ermäßigen, der den verbleibenden vollen Monaten des Bildungsjahres entspricht.

IV. Ausschluss

Die Teilnehmer sind zur Einhaltung der Institutsordnung insbesondere zur gewissenhaften Teilnahme an der Ausbildung, zur Vorlage schriftlicher Entschuldigungen im Falle begründeter Abwesenheit und zu untadeligem Verhalten innerhalb und außerhalb des Instituts verpflichtet. Die Institutsordnung ist im Sekretariat erhältlich. Ein/eine Teilnehmer/in kann sich nicht darauf berufen, dass er/sie die Institutsordnung nicht gekannt hat. Bei groben Verstößen sowie bei wiederholten Fällen weniger schwerer Verstöße gegen die Institutsordnung, bei hartnäckiger Vernachlässigung der Ausbildung sowie der Schädigung des Ansehens des Instituts in der Öffentlichkeit kann der/die Teilnehmer/in durch Beschluss der Institutsleitung von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden. Im Fall des Ausschlusses sind die vollen Studiengebühren für das jeweilige Bildungsjahr zu zahlen.

V. Zahlungsbedingungen

Die Studiengebühr ist in gleichen Teilbeträgen pro Semestermonat zu entrichten. Die monatliche Seminargebühr wird zum 5. des Semestermonats im Voraus fällig. Die Gebühren für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung und die zu diesem Zeitpunkt fälligen Kursgebühren sind bis spätestens 8 Tage vor Beginn der schriftlichen Prüfung, etwaige restliche Gebühren bis spätestens 8 Tage vor der mündlichen Prüfung zahlbar.

Außer im Falle des Punktes III c) hat ein Fernbleiben vom Unterricht oder spätestens Ausscheiden aus der Ausbildung keinen Einfluss auf die Zahlung der gesamten Ausbildungskosten.

VI. Allgemeines

Berichte über Leistungen und Verhalten des Teilnehmers werden auch bei Minderjährigen nur auf besonderes Ersuchen erteilt. Für abhanden gekommene Wertgegenstände, Sach- und Personenschäden kann keine Haftung übernommen werden. Bescheinigungen jedweder Art können im Sekretariat beantragt, jedoch nicht sofort ausgestellt werden. Die Erledigung wird innerhalb von 3 Tagen vorgenommen. Dabei kann zur Auflage gemacht werden, dass zunächst rückständige Vertragsverpflichtungen erfüllt werden.

Neben- und Zusatzabsprachen sind nur wirksam, wenn sie von der Institutsleitung schriftlich bestätigt werden. Sämtliche den Ausbildungsvertrag betreffenden Erklärungen sind für minderjährige Teilnehmer von demjenigen Erziehungsberechtigten abzugeben, der den Zulassungsantrag unterzeichnet hat.

VII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Amtsgericht Münster.

Die Institutsleitung